Der Neubau der Gemeindeverwaltung wurde mit ewa
556.000 Euro incl. Außenanlagen budgetiert
und liegt nun, noch nicht schlussgerechnet, bei
800.000 Euro, ebenfalls incl. Außenanlagen. Das sind über
40% Kostensteigerungbzw. fast 250.000 Euro. Wir wollen die Gründe hierfür erfahren und wollen zeigen, dass wir als Bürger mit den allgemein bei öffentlichen Bauvorhaben auftretenden Kostenentwicklungen nicht einverstanden sind.
Die öffentliche Hand ist Treuhänder und Verwalter unserer hart erarbeiteten Steuergelder. Derartige Kostensteigerungen sind inakzeptabel und erwecken den Eindruck einer schlechten Planung oder einer schlechten Baubetreuung sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Kosten unvermeidbar und unvorhersehbar waren. Wir wollen erkennen, dass Alternativen untersucht wurden.
am 6.9.2018 erhielten wir von der Gemeindeverwaltung die Kostenverfolgung und wollen diese in den nächsten Wochen auswerten.
Nachstehende Beschwerde wurde am 6.4.2018 an die Gemeinde gerichtet:
Sehr geehrter Herr Spörl,
hiermit lege ich hinsichtlich des Nachtragsumfanges und der diesbezüglichen Kostensteigerung im Neubau des Sitzungs-Raumes („Gemeindezentrum“) der Gemeinde Mittelstetten offiziell nach Art. 56 Abs. 3 GO Beschwerde ein.
Hierbei stellen wir in Frage, inwieweit hier durch den Bürgermeister der Bauausschuss und der Finanzausschuss im erforderlichen Umfang in die Entscheidungen zu Nachträgen eingebunden wurden und der Gemeinderat über die alle Nachträge entschieden hat und somit die Kostensteigerung insgesamt hierdurch legitimiert wurde.
Auszug aus der Geschäftsordnung der Gemeinde Mittelstetten:
(2) 1Eingaben und Beschwerden der Gemeindeeinwohner an den Gemeinderat (Art. 56
Abs. 3 GO) werden durch die Verwaltung vorbehandelt und sodann dem Gemeinderat oder
dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorgelegt. Eingaben, die in den Zuständigkeitsbereich
des ersten Bürgermeisters fallen, erledigt dieser in eigener Zuständigkeit; in
bedeutenden Angelegenheiten unterrichtet er den Gemeinderat.
Gemäß Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mittelstetten1) Fassung vom (18.09.2014), zuletzt geändert am 17.09.2015 ist ferner festgelegt
§11, Absatz 2 definiert
„e) Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche
Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr
als 7.500,-- € erhöhen,….“
sind durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Wir bitten daher um Offenlegung der ursprünglichen Kostenberechnung nach DIN 276, sowie des Kostenanschlages und der Kostenfeststellung für den Neubau des Gemeindezentrums.
Die Bürger und ich selbst sind der Meinung, die Kosten wären für diesen Anbau absolut unangemessen und viel zu hoch. Daher wäre es sicherlich hilfreich, hier für Klarheit zu sorgen und zu erläutert, woraus sich die Kostensteigerung in Höhe von ca. 400.000 Euro begründet.
Gerne übernehme ich die diesbezüglichen Kopierkosten. Daher darf ich Sie ersuchen, die jeweiligen Kostenermittlungsstufen zu kopieren und im Gemeindeamt zu hinterlegen. Wir werden diese dort entsprechend abholen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Fischer