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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

freundlicherweise erhielten wir auf unsere Anfrage an die Landtagsfraktionen zum Thema Ausweisung von Gewerbeflächen durch ländliche Gemeinden eine sehr ausführliche Antwort vom Fraktionsvorsitzenden der CSU, Herrn Kreuzer.

Im obigen Button können Sie das Antwortschreiben öffnen und downloaden.

Unsere Anfrage ist im Ordner "Offener Brief an den bayrischen Landtag" abgelegt (siehe Header).

Die Aussage ist, dass die CSU Landtagsfraktion den Flächenverbrauch eindämmen will und die Innenverdichtung und Innenbelebung der Orte fördern will. "Innen statt Aussen" und "Flächenentsiegelung"- Wer Flächen verbrauchen will, muss dafür triftige Gründe vorbringen.

Dies ist eine Aussage, die gegensätzlicher zur Gemeindepolitik Mittestettens und des Landkreises FFB gar nicht sein kann.

Wie also kommt es, dass Bürgermeister und Landräte in unserem Landkreis derart ungezügelt Landschaft zubetonieren und die Ortsmitte mehr oder weniger dem Verfall preisgegeben wird?

Dies lässt den Schluss zu, dass es an Aufsicht und Kontrolle fehlt und dass auch der Dialog zwischen Landtag, Landkreisen und Gemeinden nicht funktioniert. Kennen die Gemeinden diese strategische Ausrichtung der Landesregierung nicht?

Daher obliegt es uns Bürgern, hier als Aufsichtsorgan und damit als verlängerter Arm der staatlichen Behörden darauf zu achten, dass die Bürgermeister und Landräte auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes beachten und deren Politik und Planungen nur auf kurzfristige wirtschaftliche Ziele und Machterweiterung ausgerichtet sind.

Wir haben die Antwort der Landesregierung an Herrn BM Spörl und Herrn Landrat Karmasin weitergeleitet. Auf die Antwort warten wir gespannt.

Wir haben bewiesen, dass wir als Aufsichtsorgan von der Basis aus funktionieren und die Macht haben, Unfug zu verhindern. Dies spornt uns an. Gemeinsam können wir verhindern, dass unsere schöne bayrische Kulturlandschaft finanziellen Interessen geopfert wird, gemeinsam können wir unsere Heimat schützen und erhalten.

Werner Fischer

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